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Caritas zum Fall Adan

Der Tod des 13-jährigen Kurdenjungen Adan wirft laut Caritas viele Fragen auf, besonders was die Sonderregelung der Aufnahmekriterien für Asylantragsteller vonseiten der Provinz anbelangt.

Der erschütternde Tod des 13-jährigen Kurden Adan wirft laut Caritas viele Fragen auf, besonders was die Angemessenheit der örtlichen Kriterien betrifft, welche die Aufnahme von Asylantragstellern beschränkt. Um diejenigen, die aufgrund dieser Kriterien nicht aufgenommen werden dürfen, kümmern sich seit Monaten deshalb nur private Freiwillige und – abseits der medialen Aufmerksamkeit – auch Bozner Pfarreien. Die Caritas Diözese Bozen-Brixen weist schon seit September 2016 auf die Unangemessenheit und Ungesetzlichkeit dieser vom Land Südtirol gemachten Änderung der geltenden Bestimmungen in Bezug auf die Aufnahme der Flüchtlinge hin. Und sie hat mehrmals und an verschiedenen Stellen schon die Rücknahme bzw. Überarbeitung dieses Rundschreibens verlangt, welches die Anwendung dieser Bestimmungen vorschreibt.

Zum Fall Adan selbst: Wie bekannt, ist der 13-jährige Junge, den eine schwere Krankheit an den Rollstuhl gefesselt hat, gemeinsam mit seiner Familie (Vater, Mutter und drei weitere Geschwister) am Sonntag, 1. Oktober, von Schweden nach Bozen gekommen. Eine Woche später ist er hier im Krankenhaus verstorben, in das er nach einem Sturz aus seinem Rollstuhl eingeliefert worden war. Am Montag, 2. Oktober, hat die Flüchtlingsberatung der Caritas den Fall dieser Familie den Sozialdiensten als „besonders schutzbedürftig“ gemeldet, für welche sofort Schutzmaßnahmen zu ergreifen seien. Nachdem der Antrag auf Aufnahme aber abgelehnt worden war aufgrund einer besonders restriktiven Auslegung der oben erwähnten Durchführungsbestimmungen des Landes, hat die Caritas alle für die Aufnahme von Asylantragstellern zuständigen Stellen über die prekäre Situation der Familie in Kenntnis gesetzt. Während der bürokratische Iter weiter seinen Lauf nahm, fand die Familie vorzu Aufnahme in einem Gebetsraum einer örtlichen Pfarrei, in Räumen der evangelischen Kirche, im Bozner Krankenhaus (bei einer ersten Einlieferung des Jungen) und schließlich in einem Hotelzimmer, das von privaten Bürgern bezahlt wurde. Der fatale Sturz des Jungen ereignete sich dann am Freitag, 6. Oktober: Die Familie war gerade auf dem Weg zur Essensausgabe der Caritas, wo ihr jeden Abend eine warme Mahlzeit zur Verfügung stand.


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